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30.06.2024

03.11.2014

16 neue Schutzleitfäden für Biozidprodukte entwickelt

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Beschäftigte brauchen einen ausreichenden Schutz, wenn sie bei ihrer Arbeit mit Stoffen umgehen, die zum Beispiel giftig oder ätzend sind. Es müssen Risiken erkannt und passende Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für die Verwendung von bestimmten Biozidprodukten wie Holzschutzmittel, Insektizide und Rodentizide hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt 16 neue Schutzleitfäden entwickelt und veröffentlicht. Sie sollen den Arbeitgebern helfen, die gesetzlichen Regeln der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Schutzleitfäden beschreiben typische, alltägliche Arbeitsabläufe beim Umgang mit Gefahrstoffen. Sie geben eine praktische Hilfestellung, wie sich die Gefährdung der Beschäftigten verringern oder vermeiden lässt. Für die Verwendung von Biozidprodukten hat die BAuA jetzt eigene Schutzleitfäden der "BP"-Reihe entwickelt.

Die neuen Schutzleitfäden gehen in kurzer, prägnanter Form auf grundlegende Organisations- und Hygieneregeln sowie spezielle Verwendungsformen ein. Dazu gehören beispielsweise das Streichen und Sprühen beim Holzschutz, die Bekämpfung von Insekten durch spezielle Gele oder Pasten sowie die Bekämpfung von Nagetieren wie Ratten und Mäusen mithilfe von Köderboxen und Schäumen. Die Leitfäden sind stichpunktartig formuliert. Ihre Einhaltung hilft berufsmäßigen Verwendern, sicher mit Gefahrstoffen umzugehen.

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)