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28.09.2024

31.07.2012

Akkreditierung: Regelwerk für den Bereich forensisch-toxikologische Untersuchungen aktualisiert

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Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat ein überarbeitete Fassung ihres Regelwerks für den Bereich forenisch-toxikologische Untersuchungen veröffentlicht.

Es legt Anforderungen zur Akkreditierung von Prüflaboratorien fest, die forensisch toxikologische Untersuchungen durchführen. Die Regel konkretisiert bestimmte Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 "Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien" sowie der allgemeinen Regel zur Umsetzung der ISO 17025 für forensische Laboratorien (71 SD 3 004). Zudem werden Anforderungen an forensisch-toxikologische Untersuchungen im Rahmen der Beurteilungskriterien für die Fahreignungsdiagnostik berücksichtigt. Sie basiert auf den entsprechenden Richtlinien der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh).

Forensisch-toxikologische Untersuchungen zum Nachweis und zur Bestimmung von Arzneistoffen, Suchtmitteln oder sonstigen chemischen bzw. körperfremden Stoffen werden insbesondere im Rahmen der Rechtspflege (straf-, ordnungswidrigkeits- und verwaltungsrechtlich relevante Sachverhalte), aber auch in der Heilkunde ausgeführt.

Für den Bereich der Rechtspflege ergeben sich die Maßnahmen zum Qualitätsmanagement aus den Verwaltungsvorschriften über die Feststellung von Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und über die Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen, für deren Fassungen die jeweiligen Bundesländer zuständig sind. Beweistaugliche Ergebnisse müssen durch Einsatz spezieller Methoden gesichert und der hierzu erforderliche Standard durch regelmäßige interne und externe Qualitätskontrollen gewährleistet werden.

Grundsätzlich kann auch eine toxikologische Untersuchung im Rahmen der Heilkunde rechtsrelevant werden. Die bezeichneten Qualitätsstandards gelten, wenn Laboratorien Befunde erheben, die für rechtliche Verfahren Gültigkeit bekommen sollen.

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Quelle: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)