13.01.2011
TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" aktualisiert
Die vorliegende Technische Regel "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" schreibt die Technische Regel "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" (Ausgabe April 2002) fort und wurde unter Federführung der Fachgruppe "Entsorgung" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 6/2003, S. 48) erarbeitet (Ausgabe: Dezember 2010).
Diese TRBA gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)