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30.06.2024

18.05.2011

EU Kommission genehmigt Übernahme von Dionex durch Thermo Fisher

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Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Dionex Corporation durch Thermo Fisher Scientific Inc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und beliefern Forschungsunternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Thermo Fischer vertreibt Analysegeräte, wissenschaftliche Ausrüstung, Verbrauchsgüter sowie Software für Forschung, Analytik und Diagnostik und bietet Dienstleistungen an. Die Verbrauchsgüter, zum Beispiel Reagenzgläser, werden für mit wissenschaftlicher Ausrüstung durchgeführte Analysen benötigt.

Dionex stellt Instrumente für die Flüssigchromatographie (insbesondere Ionenchromatographie), Probenvorbereitungssysteme, Verbrauchsgüter und Software für chemische Analysen her. Chromatographie-Instrumente werden in Laboren für die Analyse anorganischer Ionen, die z. B. in Trink- und Abwasser enthalten sind, und umweltrelevanter Bestandteile wie Nitrate sowie für die Analyse organischer Stoffe wie Proteine, Pharmazeutika und Pestizide verwendet.

Die Kommission hat geprüft, welche Auswirkungen der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb in den Bereichen Ionenchromatographie, Hochdruck-Flüssigchromatographie, Massenspektrometrie, Verbrauchsgüter, einschlägige Software und Vertrieb haben wird.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt. Die Prüfung konzentrierte sich in erster Linie auf das Segment der Instrumente für die Nano-Flüssigchromatographie ("Nano-LC"), in dem sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen hauptsächlich überschneiden. Die Kommission stellte fest, dass Thermo Fisher und Dionex in diesem Segment nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit bedeutenden Unternehmen im Wettbewerb stehen wird. Die Prüfung der Kommission ergab auch, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz haben wird, die Interoperabilität seiner Nano-LC-Instrumente bzw. seiner Massenspektrometrie-Instrumente mit denen seiner Wettbewerber zu beschränken.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Quelle: Europäische Kommission