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07.10.2024

16.07.2010

Infrarot A der Sonne schädigt die Haut nicht

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Aktuelle wissenschaftliche Publikationen widerlegen Bedenken hinsichtlich des Infrarot A (IRA) in der Sonnenstrahlung. Ein spezieller Schutz vor dem Infrarot A der Sonne erübrigt sich damit. Hinsichtlich des Ultraviolett (UV) in der Sonnenstrahlung gilt dagegen auch weiterhin die Notwendigkeit eines ausreichenden Schutzes.

Zwei neue Publikationen der Charité Berlin und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie der Universität Stuttgart-Hohenheim bestätigen frühere Untersuchungen zur Unbedenklichkeit und für den Menschen sinnvollen Nutzbarkeit des Infrarot A. Sie widerlegen Bedenken hinsichtlich möglicher schädigender Wirkungen des Infrarot A, dem Großteil der Wärmestrahlung der Sonne, die in gemäßigten Breiten die Erdoberfläche durch den Wasserdampfgehalt der Erdatmosphäre gefiltert erreicht und dadurch besonders gut verträglich ist.

Die Publikation der Charité Berlin und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz weist eine Reihe systematischer methodischer Fehler in den Arbeiten nach, in denen Gefahren des Infrarot A der Sonnenwärmestrahlung behauptet werden: so wurden bei Zellkulturuntersuchungen z.T. Bestrahlungsstärken verwendet, die bei weit mehr als dem 10fachen der maximal möglichen Infrarot-A-Bestrahlungsstärke der Sonne in gemäßigten Breiten und selbst in den Tropen liegen.

Es wurde missachtet, dass Zellkulturen, die keine Abdeckung durch darüberliegende Hautzellen und keinen Anschluss an einen Blutkreislauf haben, nicht mit der gleichen Bestrahlungsstärke wie durchblutete menschliche Haut mit einer Schicht bedeckender Zellen und einer Hornschicht bestrahlt werden dürfen, wenn sinnvolle Rückschlüsse auf die Situation der Haut am Menschen gezogen werden sollen.

Auf die ganz unterschiedlichen Effekte, wenn mit gleicher Bestrahlungsstärke unbelebte Materie ohne Blutkreislauf (ca. 100°C Oberflächentemperatur) oder menschliche Haut mit Wärmeverteilung über den Blutkreislauf (ca. 38°C Oberflächentemperatur) bestrahlt wird, war in einer früheren Publikation bereits hingewiesen worden.

In den Arbeiten über scheinbare Gefahren wurde missachtet, dass Effekte nicht nur von der Bestrahlungsdosis, sondern auch von der Bestrahlungsstärke abhängen: Effekte bei kurzen sehr hohen Bestrahlungsstärken lassen nicht den Schluss zu, dass die gleichen Effekte bei über Stunden mit niedriger Bestrahlungsstärke verteilter Wärmemenge auftreten.

Zudem waren einige Arbeiten mit Vorhautzellen von Säuglingen durchgeführt worden, die sich bekanntermaßen anders als Hautzellen verhalten.

Eine spezifische Wirkung des Infrarot A, die unabhängig von einer reinen Temperaturerhöhung entsteht, als Ursache für als unerwünscht interpretierte Effekte konnte von den kritischen Arbeiten nicht gezeigt werden. Vielmehr konnte jetzt die Publikation der Universität Stuttgart-Hohenheim zeigen, dass bestimmte Effekte in Zellkulturen auch ganz ohne Infrarot A bei alleiniger Erhöhung der Wasserbadtemperatur auftreten, während selbst hohe Infrarot-A-Bestrahlungsstärken bei physiologischer Temperierung der Zellen diese Effekte nicht hervorrufen.

Schließlich sind auch die Interpretation möglicher Effekte und das Vermeiden von Fehl- und Überinterpretationen von erheblicher Bedeutung: selbst wenn es - wie in den kritischen Arbeiten behauptet - zu einer Hochregulation kollagenabbauender Enzyme (z.B. der Matrix-Metalloproteinasen) oder deren Genexpression kommen sollte, so wäre dies keineswegs automatisch als schädlich im Sinne einer Begünstigung von Hautalterung oder gar weiter reichender Hautveränderungen zu interpretieren, weil dies z.B. auch im Rahmen jeder Wundheilung abläuft.

Auch der behauptete Anstieg freier Radikale kann nicht grundsätzlich als schädlich interpretiert werden: auf die ambivalente Bedeutung freier Radikale war in einer früheren Publikation bereits hingewiesen worden; so ist die Erzeugung freier Radikale ein wichtiger Wirkmechanismus bestimmter weißer Blutkörperchen (Granulozyten) bei der Abwehr von Bakterien.

Somit gibt es keinen Grund, sich speziell vor dem Infrarot A der Sonne z.B. durch spezielle Sonnenschutzmittel zu schützen. Das Infrarot A bietet sogar einen gewissen Schutz vor unerwünschten Wirkungen des Ultraviolett der Sonne. Ebenso wenig sind Bedenken gegen die segensreiche medizinische Anwendung von Infrarot A (IRA) oder wassergefiltertem Infrarot A (wIRA) gerechtfertigt. Hinsichtlich des Ultraviolett (UV) in der Sonnenstrahlung gilt dagegen auch weiterhin die Notwendigkeit eines ausreichenden Haut- und Augenschutzes (textile Bedeckung der Haut, Sonnenbrille, Sonnenschutzmittel).

Quelle: idw / Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)