08.10.2008
Neue Vorschriften für Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Verbraucher können Pestiziden ausgesetzt sein, weil auf geernteten Pflanzen geringe Mengen davon gefunden werden können. Diese Mengen werden als Pestizidrückstände bezeichnet. In der EU tritt ab September 2008 eine neue Verordnung in Kraft, die für Pestizidrückstände neu gefasste Vorschriften festlegt.
Die vor dem 1. September 2008 geltenden Vorschriften waren kompliziert. Für einige Pestizide setzte die Kommission die MRL-Werte fest, für andere waren die Mitgliedstaaten zuständig. Für manche Pestizide konnte die Kommission MRL-Werte festsetzen, doch die Mitgliedstaaten konnten höhere Werte festsetzen. Und für andere Pestizide wurden gar keine MRL-Werte festgesetzt.
Quelle: Europäische Kommission