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30.06.2024

02.10.2008

Studie zur Staubbelastungen in Müllverbrennungsanlagen veröffentlicht

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In Deutschland belastet Staub mehrere Millionen Beschäftigte an ihren Arbeitsplätzen. Bereits im Jahre 2001 legte der Ausschuss für Gefahrstoffe deshalb den Allgemeinen Staubgrenzwert für die alveolengängige Staubfraktion mit 3 mg/m³ für Arbeitsplätze fest. Ab 2004 gelten für die einatembare Staubfraktion 10 mg/m³. Eine der Branchen, die als Ausnahmen aufgenommen wurden, waren Kraftwerke. Seitens der Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) bestand von Anfang an großes Interesse an einer Klärung dieser Situation und einer branchenübergreifenden Beschreibung der Staubbelastungen. Deshalb untersuchten die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Ingenieurbüro Probiotec, Düren, die Belastungssituation durch Staub in diesen Unternehmen. Die BAuA hat die Ergebnisse jetzt als Bericht "Staubbelastungen an Arbeitsplätzen in Müllverbrennungsanlagen" veröffentlicht.

In zwölf Müllverbrennungsanlagen führte die Forschergruppe Arbeitsplatzmessungen durch, um Belastungen durch die einatembare und die alveolengängige Staubfraktion zu ermitteln. Die Messungen erfolgten in allen Arbeitsbereichen mit möglicher Staubbelastung. Dabei zeigte sich, dass sowohl Arbeitsbereiche und Tätigkeiten mit Belastungen unterhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte als auch Problembereiche mit deutlichen Grenzwertüberschreitungen existieren.

Alle Messungen zeigten, dass sich die Belastungen in erster Linie durch die einatembare Staubfraktion charakterisieren lassen. Wird deren Arbeitsplatzgrenzwert von 10 mg/m³ eingehalten, ist keine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes von 3 mg/m³ für die alveolengängige Staubfraktion zu erwarten. Bei Arbeitsplatzmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in den Arbeitsbereichen einer MVA sollten deshalb die Belastungen durch die einatembare Staubfraktion gemessen werden.

Im Normalbetrieb erweisen sich die Krankabinen und die Kesselhäuser als Bereiche mit unkritischen Staubbelastungen. Zudem kann bei Rundgängen unter störungsfreien Bedingungen davon ausgegangen werden, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Dafür ergibt sich bei der Anlieferung ein geteiltes Bild. Hier kann von einer Grenzwerteinhaltung ausgegangen werden, wenn sich die Beschäftigten und auch die Mitarbeiter der anliefernden Firmen möglichst selten in unmittelbarer Nähe der Abkippstellen aufhalten. Im Müllbunker treten durchgehend Staubbelastungen auf, die sich oberhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte befinden. Hier sind entsprechende Zugangsregelungen zu treffen und persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Aufgrund der in den Stäuben enthaltenen Inhaltsstoffe ist bei der Reststoffverladung grundsätzlich Atemschutz zu tragen.

Erste Untersuchungsergebnisse weisen bei der jährlich durch Fremdfirmen durchgeführten Revision auf deutlich erhöhte Belastungen und Überschreitungen der Arbeitsplatzgrenzwerte hin. Hier setzt deshalb ein weiteres Forschungsprojekt der BAuA an.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)