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30.06.2024

01.10.2008

BfR empfiehlt die Beibehaltung der expositionsbasierten Risikobewertung für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

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Die Richtlinie 91/414/EWG über das "Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln" ist seit dem 15. Juli 1991 in Kraft. Diese Richtlinie legt fest, dass die in Pflanzenschutzmitteln enthaltenen Wirkstoffe hinsichtlich ihrer möglichen Gefahren für Menschen, Tier- und Umwelt bewertet werden müssen. Nur wenn diese Bewertung ergibt, dass durch deren Einsatz Anwender, Verbraucher, Tiere und die Umwelt nicht gefährdet werden, erfolgt eine Aufnahme der Wirkstoffe in eine gemeinschaftliche EU-Positivliste, so dass Präparate mit diesen Wirkstoffen in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU zugelassen werden dürfen. Seit dem 15. Juli 2006 liegt ein Vorschlag für die Überführung dieser Richtlinie in eine EU-Verordnung vor, der seither auf verschiedenen Ebenen diskutiert wurde.

Am 23. Juni 2008 hat sich der Rat der Europäischen Gemeinschaft über den Text der neuen Verordnung geeinigt. Im Herbst 2008 wird sich das Europäische Parlament mit dem Vorschlag befassen.

Im Folgenden hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu der neuen Verordnung hinsichtlich der für die Bewertungsarbeit des BfR relevanten Punkte Stellung genommen. Da es sich zunächst um einen Ratsvorschlag zur Revision der Richtlinie 91/414/EWG handelt, können noch Änderungen, insbesondere durch die Vorschläge des Europäischen Parlaments, vorgenommen werden.

Zur Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes empfiehlt das BfR mit Bezug auf den derzeitigen Ratsvorschlag: Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sollte nicht vorrangig von den stoffinhärenten erbgutverändernden, krebserzeugenden, fortpflanzungsgefährdenden und hormonellen Eigenschaften der Wirkstoffe abhängen, wenn statt dessen Schwellenwerte, ab denen ein Gesundheitsrisiko zu erwarten ist, bestimmt werden können. Bei der Bewertung des Risikos sollte auch immer die Exposition, d.h. die Wirkstoffkonzentration, die Verbraucher aufnehmen, berücksichtigt werden.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)