19.08.2008
Luftgrenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe
Der Arbeitskreis "Grenzwerte und Einstufungen für krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe" (AK CM) im Ausschuss für Gefahrstoffe der DGUV schlägt wissenschaftlich begründete Arbeitsplatzgrenzwerte für diese Substanzen vor.
Zu den Aufgaben des Arbeitskreises im Ausschuss für Gefahrstoffe zählt es, für krebserzeugende Substanzen wissenschaftlich begründete Arbeitsplatzgrenzwerte vorzuschlagen. Anhand ausgewählter Stoffbeispiele will der vorliegende Beitrag Arbeitsweise und Positionen des AK CM mit Blick auf eine zeitgemäße Grenzwertsetzung für Kanzerogene erläutern sowie mögliche Konsequenzen und Zukunftsperspektiven diskutieren.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)