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30.06.2024

17.03.2008

Neufassung der TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Die TRGS 400 beschreibt Vorgehensweisen zur Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV. Sie bindet die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung in den durch das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6 ArbSchG) vorgegebenen Rahmen ein.

Die TRGS 400 ermöglicht auch ein vereinfachtes Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung, wenn für eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen Maßnahmen als standardisierte Arbeitsverfahren vorgegeben sind.

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)