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30.06.2024

12.02.2007

Vorgeschlagene EU-Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche Polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB) in Lebensmitteln sind zu hoch

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PCB - Polychlorierte Biphenyle - gehören zu den gefährlichsten Umweltgiften. Verbraucher nehmen diese Substanzen hauptsächlich über Milch, Fleisch, Eier und Fisch auf. Die Europäische Kommission hat jetzt erstmalig für nicht dioxinähnliche PCB (ndl-PCB) Höchstgehalte in Lebensmitteln vorgeschlagen, mit denen die Verbraucherexposition gegenüber PCB reduziert werden soll. Das BfR wurde gebeten, den EU-Vorschlag einer Höchstgehaltsregelung für PCB aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu bewerten. Das BfR begrüßt, dass für die Mehrheit der PCB, den ndl-PCB, europaweit Höchstgehalte festgelegt werden sollen. Damit würden auch die als zu hoch eingestuften PCB-Höchstmengen der nationalen Schadstoffverordnung ersetzt. Nach Auffassung des Instituts schützen die vorgeschlagenen Höchstgehalte die Bevölkerung aber noch nicht ausreichend. Zudem wurden einige überdurchschnittlich stark belastete Lebensmittel tierischen Ursprungs, wie frei lebendes Wild und Fischleber, in der EU-Regelung nicht berücksichtigt.

PCB wurden für verschiedene Anwendungen - als Kühlflüssigkeit in Transformatoren, Weichmacher, Zusatzstoffe für Lacke oder als Hydrauliköle - vom Menschen hergestellt. Seit den 1980er Jahren werden sie nicht mehr produziert. Aufgrund ihrer Langlebigkeit kommen sie immer noch in der Umwelt vor. Es gibt 209 verschiedene PCB-Verbindungen (Kongenere), von denen rund 130 in produzierten Gemischen vorkommen. Zwölf PCB werden wegen ihrer den Dioxinen ähnlichen Eigenschaften als dioxinähnliche Verbindungen (dl-PCB) bezeichnet. Für diese sind in der EU bereits Höchstgehalte in der Höchstgehaltsregelung für Dioxine und dioxinähnliche PCB (WHO-TEQ) festgelegt. Für Diskussion sorgt bei der Festlegung von Höchstgehalten für ndl-PCB die Einigung auf eine geeignete Berechnungsmethode.

Der EU-Vorschlag sieht vor, die Summe von sechs ndl-PCB (Σ6PCB), die in Lebensmitteln etwa die Hälfte der PCB-Belastungen ausmachen, für die Festsetzung eines Höchstgehaltes zu verwenden. Das BfR hat keine Einwände gegenüber dieser Vorgehensweise, ist allerdings der Auffassung, dass mit den von der EU vorgeschlagenen Höchstgehalten weiterhin kaum Lebensmittel mit erhöhten PCB-Gehalten beanstandet werden. Der Grund: Wegen der in Deutschland bestehenden Korrelationen zwischen dl-PCB und ndl-PCB würden die vorgeschlagenen EU-Höchstgehalte erst wirksam werden, nachdem die bereits bestehenden EU-Höchstgehalte für Dioxine und dioxinähnliche PCB (WHO-TEQ) überschritten wurden.

Aus Sicht des BfR schützen die WHO-TEQ die Bevölkerung in Deutschland bereits besser vor erhöhten PCB-Belastungen als es die nun vorgeschlagenen EU-Höchstgehalte für Σ6PCB könnten. Da geringe Unterschreitungen der vorgesehenen Höchstgehalte für Σ6PCB voraussichtlich häufig mit Überschreitungen für WHO-TEQ in denselben Proben einhergehen, könnte die einfache und kostengünstige Methode zur Bestimmung der Σ6PCB als Vortest für die kostenintensive Untersuchung auf WHO-TEQ verwendet werden. Letztere sollte erst bei Überschreitung eines bestimmten Auslösewertes für Σ6PCB veranlasst werden.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)