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30.06.2024

21.06.2007

Neugefasste Technische Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 552 "N-Nitrosamine"

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Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.

Ab sofort steht die aktualisierte TRGS 522 "N-Nitrosamine" zum kostenlosen Download zur Verfügung

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)