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04.07.2024

28.07.2006

Verbraucherschutzpreis für Untersuchungen zum Weichmachers 2-Ethylhexansäure in Lebensmitteln

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Für ihre Forschungsarbeit hat Sandra Elß vom Lehrstuhl für Lebensmittelchemie der Uni Würzburg eine Auszeichnung bekommen: Professor Volker Hingst, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, verlieh ihr am 25. Juli in Erlangen den mit 4.000 Euro dotierten Wissenschaftlichen Verbraucherschutzpreis 2006.

Insgesamt wurden vier Arbeiten prämiert, wobei Sandra Elß den 1. Preis bekam. Bei ihrer Doktorarbeit, die sie im Arbeitskreis von Professor Peter Schreier angefertigt hat, untersuchte sie das Vorkommen von 2-Ethylhexansäure (2-EHA) in Lebensmitteln. Sie analysierte kommerzielle Fruchtprodukte wie Babynahrung und Fruchtsäfte, die in Glasbehälter verpackt sind, und wies die Substanz in vielen Proben nach.

2-EHA wird vor allem als Weichmacher oder Stabilisator bei der PVC-Herstellung eingesetzt. Die Forschungen der Würzburger Lebensmittelchemikerin ließen folgenden Schluss zu: Die Stoffe werden aus den mit Plastik beschichteten Metalldeckeln der Glasbehälter herausgelöst, wie das Landesamt in einer Pressemitteilung schreibt, und gelangen so in die Lebensmittel.

Die Publikation dieser Daten bewirkte, dass 2-EHA in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt und auf das Vorhandensein dieser Substanz in vielen Lebensmitteln hingewiesen wurde. Es gab aber auch Proben, die frei von 2-EHA waren. Dies belege, dass die Substanz technologisch vermeidbar ist, schreibt das Landesamt weiter.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte eine Stellungnahme zu den Ergebnissen aus Würzburg. Wie das Landesamt mitteilt, wird daraus deutlich, dass von dem unerwünschten Inhaltsstoff nur eine geringe akute Toxizität ausgehe. Allerdings seien weitere Untersuchungen notwendig, um eine vollständige Risikobewertung durchführen zu können.

Laut Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz findet sich 2-EHA, das in Tierversuchen als fruchtschädigend beurteilt worden sei, nicht im Verzeichnis der in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Zusätze zur Herstellung von "Kunststoffen mit Lebensmittelkontakt". Ein aktuelles Verzeichnis solle bis Ende 2006 abgeschlossen werden. Substanzen, die darin nicht aufgeführt sind, dürften nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren nicht mehr verwendet werden. "Es ist davon auszugehen, dass 2-EHA nicht in das Verzeichnis aufgenommen wird", sagt Schreier. Und: "In Deutschland wurde seitens der Wirtschaft ein Verzicht auf 2-EHA bereits bis Mitte 2005 zugesagt."

Quelle: idw / Universität Würzburg