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02.07.2024

11.04.2006

Heidelberger Labor für die forensischen Bereiche Medizin, Toxikologie und Biologie akkreditiert

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Das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg unter Leitung von Professor Dr. Rainer Mattern ist jetzt als erstes Institut in Baden-Württemberg - und sechstes in ganz Deutschland - für die forensischen Bereiche Medizin, Toxikologie und Biologie akkreditiert worden. Die Aufgaben sind spannend und bedürfen manchmal auch kriminalistischen Spürsinns. Sie reichen vom Nachweis der Fahrtüchtigkeit über die Rekonstruktion von Unfällen bis hin zur Aufklärung nicht natürlicher Todesfälle und der Bestätigung von Kunstfehlern in der Medizin. Auch die forensische Genetik, die Überprüfung von Sperma- und Speichelspuren gehört seit einigen Jahren dazu.

Auftraggeber wie Staatsanwaltschaften, Polizei, Führerscheinbehörden oder Versicherungen können sich damit der Kompetenz der 35 Mitarbeiter - beteiligt sind Biologen, Chemiker, Ingenieure, Psychologen, Mediziner und Medizininformatiker - und der Qualität der Untersuchungen sicher sein. Die Akkreditierung wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle Chemie GmbH ausgestellt und gilt für fünf Jahre. Bereits im September 2004 war auch die Begutachtungsstelle für Fahreignung im Institut als einzige derartige Stelle an einer deutschen Universität akkreditiert worden. Sie führt jährlich etwa 400 Medizinisch-Psychologische Untersuchungen, landläufig "Idiotentests" genannt, bei Autofahrern, die ihren Führerschein abgeben mussten, durch.

Alkohol- und Drogentests ab 2007 nur noch durch akkreditierte Labors

Ein Schwerpunkt des Heidelberger Instituts sind Bluttests auf Alkohol bzw. Rauschmittel oder Haartests. So kann das toxikologische Labor noch ein Milliardstel Gramm Cannabis in einem Milliliter Blut nachweisen - ein Autofahrer hat sich damit bereits einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht. Auch die Haaranalyse ist ein unverzichtbares Instrument, das dazu beiträgt, Straftaten - ob Verkehrsdelikt, illegaler Drogenkonsum oder Doping - aufzuklären und juristische Zweifel auszuräumen. Solche Rauschmitteluntersuchungen dürfen ab 2007 nur noch von akkreditierten Labors durchgeführt werden.

Quelle: idw / Universitätsklinikum Heidelberg