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04.07.2024

07.03.2005

Blei- und Cadmiumfreisetzung aus Keramikgeschirr

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Die farbige Glasur von Keramikgeschirr kann Schwermetalle wie Blei und Cadmium enthalten. Je nachdem, ob die Keramik bei hohen oder niedrigen Temperaturen gebrannt wurde und welche Art von Lebensmitteln wie lange in den Gefäßen aufbewahrt wird, können Schwermetalle herausgelöst werden. Im menschlichen Körper können diese Schwermetalle gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Besonders Kinder sind gefährdet.

Gefäße, aus denen Blei und Cadmium austreten können, werden blei- bzw. cadmiumlässig genannt. Um zu verhindern, dass Verbraucher durch blei- oder cadmiumlässige Keramikgefäße Schaden nehmen, wurden 1984 auf europäischer Ebene Höchstmengen für die Abgabe von Blei und Cadmium festgelegt. Danach dürfen bestimmte Keramikgefäße bis zu vier Milligramm Blei pro Liter abgeben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die geltenden Höchstmengen einer Risikobewertung unterzogen. Anlass ist die Überarbeitung der europäischen Richtlinie über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die Risikobewertung wird dadurch erschwert, dass keine ausreichenden Daten darüber vorliegen, wie viele Verbraucher in welchem Umfang mit Schwermetallen in Berührung kommen.

Fest steht allerdings, dass bestimmte Personengruppen allein durch ihre Ernährungs- und Lebensweise größere Mengen an Schwermetall aufnehmen. Eine zusätzliche Belastung durch blei- oder cadmiumlässige Keramik sollte deshalb auf ein Minimum reduziert werden.

Legt man die geltenden Höchstmengen der EU zugrunde, kann es - je nach Berechnungsmodell - zu erheblichen Überschreitungen der vorläufig tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemenge (Provisional Tolerable Weekly Intake, PTWI) kommen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt wurde. Insbesondere mit Blick auf die erhöhte Empfindlichkeit von Kindern, empfiehlt das BfR eine Absenkung der gesetzlichen Höchstmengen für die Abgabe von Blei und Cadmium aus Keramikgefäßen.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)