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30.06.2024

09.02.2005

Verfahren zur Standardsetzung für Höchstgehalte für Umweltkontaminanten in Lebensmitteln

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Dieses Projekt behandelt die methodischen Aspekte der Ableitung von Höchstgehalten für Umweltkontaminanten in Lebensmitteln. Es soll geprüft werden, auf welcher Ebene und für welche Umweltkontaminanten Höchstgehalte mit welchem Grad an Verbindlichkeit in welchen Lebensmitteln festgesetzt wurden. Die dabei angewandten Verfahren sollen untersucht und verglichen werden.

Unter Höchstgehalten sind dabei maximal zulässige Konzentrationen von Kontaminanten in Lebensmitteln zu verstehen. Derartige Lebensmittelstandards werden in der Europäischen Union durch EG-Verordnungen festgelegt. Daneben gibt es für einzelne Kontaminanten bzw. Lebensmittel über das EU-Recht hinausgehende, zusätzliche nationale Regelungen. Darüber hinaus leitet die Codex Alimentarius Commission Werte für Höchstgehalte ab, die von der Welthandelsorganisation als internationales Bezugssystem für den Handel mit Lebensmitteln angesehen werden. Höchstgehalte werden nicht für alle Lebensmittel festgelegt, sondern nur für die, die in relevantem Ausmaß zur Schadstoffaufnahme des Menschen beitragen.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)