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30.06.2024

15.11.2005

Neue Verfahren zur Analytik mariner Biotoxine mittels LC-MS/MS

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Marine Biotoxine sind verantwortlich für eine Reihe von Erkrankungen die im Zusammenhang mit dem Verzehr von Muscheln und Fischen stehen. Weltweit werden jährlich ungefähr 60.000 Vergiftungen dieser Art gemeldet. In ca. 1000 Fällen sterben sogar Menschen.

Die Toxine werden dabei zunächst durch Algen aus der Gruppe der Dinoflagellaten gebildet. Unter günstigen Bedingungen können sich diese explosionsartig vermehren und zu regelrechten Algenblüten führen. Miesmuscheln (Mytilus edulis) filtrieren bis zu 3 L Meereswasser pro Stunde. Die gebildeten Toxine reichern sich bei diesem Prozess in der Muschel an und können nach dem Verzehr durch den Menschen zu unterschiedlichen Vergiftungen führen. Diarrhetic Shellfish Poisoning, kurz DSP, ist der am häufigsten beobachtete Vergiftungstyp. Charakteristische Symptome sind Durchfall, Erbrechen und Krämpfe. Darüber hinaus sind einige Toxine aus dieser Gruppe als Tumorpromotor bekannt. Aus diesen Gründen sind präventive Untersuchungen auf eine mögliche Anwesenheit dieser Substanzen vor dem Inverkehrbringen der Muscheln unerlässlich. In der Regel beginnt die Muschelsaison in Niedersachsen im Juni und endet spätestens gegen Ende des Jahres. Jeweils direkt nach der Ernte erreichen im Wochenturnus Miesmuschelproben das IfF Cuxhaven des LAVES und werden dort vor der Vermarktung binnen 2-3 Tagen auf die mögliche Anwesenheit von Algentoxinen untersucht.

Aufgrund der EU-Entscheidung 2002/225/EG können grundsätzlich sowohl biologische als auch chemisch-analytische Methoden für den Nachweis dieser Toxine eingesetzt werden. Ein Beispiel für ein biologisches Nachweissystem ist der sogenannte Mousebioassay, der immer noch in einigen Ländern der Europäischen Union Verwendung findet. Bei diesem Test wird Muschelmaterial zunächst mit einem Lösungsmittel extrahiert. Anschließend wird der Extrakt nach Aufreinigung drei Mäusen injiziert. Sterben dabei zwei von drei Mäusen binnen 24 Stunden, so ist die Probe als nicht mehr verkehrsfähig zu beurteilen.

Treten Widersprüche zwischen den Ergebnissen beider Verfahren auf, so ist entsprechend der zuvor genannten Gesetzesgrundlage das Ergebnis der biologischen Untersuchung stärker als das der chemisch-analytischen Messung zu gewichten. Dieses führte jedoch in der Vergangenheit nicht nur im Einzelfall zu massiven Problemen. Ein besonders spektakulärer Fall ereignete sich im Jahr 2002.

Quelle: Aktuelle Wochenschau