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28.09.2024

31.10.2005

EU erteilt Ausnahmegenehmigung für Blei und Cadmium in optischen Gläsern

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Auf Initiative von SPECTARIS dürfen Blei und Cadmium nach langem Hin und Her weiterhin in optischen Gläsern und Filtern eingesetzt werden. Die EU-Kommission erteilte mit Entscheidung vom 21. Oktober 2005 endgültig die notwendige Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung gilt zunächst für vier Jahre. Danach wird die Genehmigung wieder auf den Prüfstand gestellt.

Die SPECTARIS-Aktivitäten gegen die Umsetzung der EU-Direktive "Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronical Equipment - RoHS" waren erfolgreich. Damit hat SPECTARIS einen sinnvollen Beitrag zur Sicherung der weiteren Entwicklung der gesamten Branche der europäischen optischen Industrie geleistet. Wäre die RoHS-Verordnung zum Tragen gekommen, hätte dies nach Auffassung aller Branchenexperten katastrophale Folgen gehabt. Blei ist z.B. in Beamern eine unersetzliche Substanz und sorgt dafür, dass Linsen thermisch hoch belastbar sind. Die Umwelt ist nicht gefährdet, weil Blei in Glas chemisch fest gebunden ist.

Andere Branchen sind dagegen von Stoffverboten hart betroffen. So hat z. B. das Verbot von Blei in Elektronikloten weitreichende Konsequenzen technologischer und wirtschaftlicher Art für die gesamte Elektronikbranche. Dieses bleibt im Gegensatz zu dem Verbot von Blei und Cadmium im Glas weiterhin bestehen.

SPECTARIS ist seit Bekanntwerden der RoHS-Entwürfe im Sommer 2003 in Kooperation mit dem Photoindustrie-Verband und dem Schott-Büro Brüssel mehrmals bei der EU-Kommission vorstellig geworden. Als Reaktion auf das Engagement von SPECTARIS wurde von Seiten der EU eine Expertenbefragung durchgeführt und eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des Stoffverbots für die optische Industrie untersucht hat. Die Argumente des Verbandes überzeugten nicht nur die Autoren der Studie, sondern auch das Technical Adoption Committee (TAC) der EU und nach langem Hin und Her nun auch die EU-Kommission, die ihre Entscheidung am 25. Oktober im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und somit rechtlich wirksam gemacht hat.

Quelle: SPECTARIS Industrieverband