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28.09.2024

24.10.2005

Praktische Hinweise für Untersuchungsstellen nach § 18 BBodSchG

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Mittlerweile haben neben dem Saarland (2002) und Hamburg (2003) auch Niedersachsen und NRW (2005) Verordnungen über die Zulassung von Untersuchungsstellen verabschiedet. In Sachsen-Anhalt ist auch heuer noch mit einer Zulassungsverordnung zu rechnen.

Für akkreditierte Untersuchungsstellen, die das Fachmodul Boden erfüllen, werden keine Probleme bei der Anerkennung der Notifizierung erwartet. Hamburg und Niedersachsen erkennen Notinfizierungen anderer Bundesländer ohne weitere Prüfung und erneuten Notifizierungsakt an.

Hinsichtlich der Arbeiten auf Bundesliegenschaften wird derzeit die Regelung nach der OFD-Hannover/BAM auch vom zuständigen Bundesministerium für Bau, Verkehr und Wohnungswesen hinterfragt. Es ist zu erwarten, dass diese in absehbarer Zeit von der Forderung nach einer Zulassung nach §18 BBodSchG abgelöst wird. Dagegen wehrt sich noch die OFD Hannover.

Die relevante Norm zu den Anforderungen an Untersuchungsstellen, DIN EN ISO/IEC 17025 wurde 2005 überarbeitet.

Quelle: Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft