25.08.2005
Maus-Bioassay für die routinemäßige Analyse von Algengiften in Muscheln nicht geeignet
Wie alle Lebensmittel, die in der Europäischen Union in den Handel gelangen, unterliegen auch Muscheln und andere Meeres-Schalentiere der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Sie werden u.a. auf gesundheitsschädliche Algentoxine untersucht, die Durchfall und Lähmungen verursachen können. Um diese Algentoxine nachzuweisen, wird in Deutschland als routinemäßige Methode ein chemisch-physikalisches Verfahren, die LC/MS-Methode, angewandt. Die Europäische Kommission schreibt dagegen als Referenzmethode den Maus-Bioassay vor, bei dem die Algentoxine im Tierversuch nachgewiesen werden. Das BfR spricht sich gegenüber der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA dafür aus, die LC/MS-Methode anstelle des Maus-Bioassay als Referenzmethode zu etablieren, weil sie den Verbraucherschutz verbessert und gleichzeitig zum Tierschutz beiträgt.
Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)