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30.06.2024

25.08.2005

Maus-Bioassay für die routinemäßige Analyse von Algengiften in Muscheln nicht geeignet

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Wie alle Lebensmittel, die in der Europäischen Union in den Handel gelangen, unterliegen auch Muscheln und andere Meeres-Schalentiere der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Sie werden u.a. auf gesundheitsschädliche Algentoxine untersucht, die Durchfall und Lähmungen verursachen können. Um diese Algentoxine nachzuweisen, wird in Deutschland als routinemäßige Methode ein chemisch-physikalisches Verfahren, die LC/MS-Methode, angewandt. Die Europäische Kommission schreibt dagegen als Referenzmethode den Maus-Bioassay vor, bei dem die Algentoxine im Tierversuch nachgewiesen werden. Das BfR spricht sich gegenüber der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA dafür aus, die LC/MS-Methode anstelle des Maus-Bioassay als Referenzmethode zu etablieren, weil sie den Verbraucherschutz verbessert und gleichzeitig zum Tierschutz beiträgt.

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)