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30.06.2024

13.05.2005

Stockholmer Konvention verbietet langlebige organische Schadstoffe (POPs)

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Vom 2. bis 6. Mai 2005 fand in Punta del Este, Uruguay, die erste Vertragsstaatenkonferenz der Stockholm Konvention statt. Die Konvention verbietet weltweit die Herstellung und Verwendung von langlebigen organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants, POPs). Zum so genannten "dreckigen Dutzend" gehören die Pflanzenschutzmittel Dieldrin und Aldrin, das Sevesogift Dioxin oder die Transformatorflüssigkeit PCB.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz traf viele richtungsweisende Entscheidungen zur Umsetzung. So wird beispielsweise das Sekretariat der Stockholm Konvention in Genf eingerichtet. Zum Abschluss der Konferenz wurde Dr. Reiner Arndt, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, von hochrangigen Vertretern der 100 anwesenden Staaten zum Vorsitzenden des Expertenkomitees der Konvention gewählt. Arndt war bereits von 2000 bis 2004 Vorsitzender des Expertenkomitees der Rotterdam Konvention, die den Handel mit besonders gefährlichen Chemikalien einschränkt.

Im Komitee sind Experten aus 31 Ländern aller Kontinente vertreten. Es soll weitere POPs identifizieren, damit diese weltweit verboten werden können. POPs sind Chemikalien, die in der Umwelt kaum abgebaut werden und sich weit über den Globus verbreiten. Die Stoffe reichern sich in der Nahrungskette stark an und sind oft krebserzeugend oder können zu Missbildungen führen. Arbeitnehmer sind bei der Herstellung und Verwendung von POPs besonders gefährdet.

Die erste Sitzung des Expertenkomitees ist für November 2005 in Genf geplant. Dort sollen von den Experten unter anderem die Pflanzenschutzmittel Lindan und Chlordecon sowie die Flammschutzmittel Pentabromdiphenylaether und Hexabrombiphenyl untersucht und bewertet werden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)