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30.06.2024

11.05.2005

Pentachlorphenol - Eine Altlast im Holz

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Pentachlorphenol (PCP, Summenformel C6Cl5OH) wurde wegen seiner fungiziden Eigenschaften über Jahrzehnte als Wirkstoff im Leder-, Holz- und Textilschutz sowie in der Zellstoff-, Papier- und Pappeproduktion verwendet. In Deutschland war insbesondere die Verwendung von PCP als Holzschutzmittel verbreitet.

Seit Dezember 1989 gilt für Deutschland eine PCP-Verbotsverordnung und seit 1993 die Chemikalien-Verbotsverordnung, die die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP oder PCP-haltigen Produkten untersagt.

Nach dem Abzug der Alliierten Truppen aus Berlin nach 1990, wurde an uns die Frage herangetragen, ob die zurückgebliebenen Munitionskisten problemlos entsorgt werden könnten. Da zu der Zeit kein Normverfahren für die Bestimmung von PCP in Holz existierte, orientierten wir uns am DIN- Verfahren 53313 (Derivatisierung mit Acetanhydrid, Oktober 1993) zur Bestimmung des Gehaltes an PCP in Leder. Die Grundlage für diese Untersuchungen bildeten die aus dem Kistenholz hergestellten Referenzmaterialien.

Nach Siebfraktionierung innerhalb eines optimalen Partikelgrößenbereiches und Anwendung verschiedener Homogenisierungstechniken, deren Endstufe das sog. "Cross Riffling"- Verfahren mittels rotierender Probenteiler ist, erfolgte die Konfektionierung der benötigten Anzahl von Teilproben des Referenzmaterials und deren anschließende Lagerung bei -20 °C.

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)