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30.06.2024

11.04.2005

Regelwerk: "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen" zum kostenlosen Download

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Die Europäische "Gefahrstoff-Richtlinie" beschreibt die Mindestanforderungen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit. Die Umsetzung dieser sowie weiterer europäischer Richtlinien (z.B. der Krebsrichtlinie) in nationales Recht bedingte eine Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung.

Arbeitsschutz im Betrieb lebt von verständlichen und eingängigen Vorschriften. Die neue Gefahrstoffverordnung folgt dieser Idee. Sie ist eine ergänzende Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz und baut auf den Schutzzielen des ArbSchG auf.

Gesetze und Verordnungen müssen an den "Stand der Technik" angepasst werden. Auch im Gefahrstoffrecht gab es seit dem erstmaligen in Kraft treten der Gefahrstoffverordnung im Jahr 1986 wesentliche fachliche Entwicklungen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. zu dermalen Belastungen, Wirkungen von Stäuben) wurden in die neue Gefahrstoffverordnung eingebunden.

Die Gefahrstoffverordnung ist ein weiterer Beitrag zu einem modernen Arbeitsschutzrecht, in dem Räume für eigenverantwortliches Handeln und Entscheiden geschaffen wurden.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)