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30.06.2024

30.10.2003

Neue EU-Chemikalienrichtlinie beschlossen

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Die EU-Kommission hat heute die Verordnung für die Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe (REACH) verabschiedet. Unternehmen, die einen chemischen Stoff in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, sollen diesen fortan in einer zentralen Datenbank registrieren lassen.

Ziel der Verordnung ist die Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, ohne die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu beeinträchtigen. Dazu Unternehmenskommissar Erkki Liikanen: "Ich glaube, dass wir mit unserem Vorschlag einen tragfähigen Kompromiss zwischen Gesundheits- und Umweltschutz einerseits und Wachstum und Beschäftigung andererseits erreicht haben". Umweltkommissarin Margot Wallström sagte weiter, dass die EU mit der REACH-Verordnung eines der fortschrittlichsten Chemikaliengesetze der Welt habe. Sie erlaube, Nutzen aus Chemikalien zu ziehen, ohne dass die Bürger oder die Umwelt Risiken ausgesetzt werden.

Mit der neuen Richtlinie hat die künstliche Unterscheidung von "Altstoffen", die vor 1981 auf dem Markt waren und "neuen Stoffen" ein Ende. So mussten letztere bislang angemeldet und geprüft werden, wenn sie in Mengen von zehn Kilogramm pro Jahr hergestellt wurden, Altstoffe dagegen überhaupt nicht. Als Folge wurden ungeprüfte Altstoffe weiterhin verwendet, während seit 1981 insgesamt nur etwa 3000 neue Chemikalien auf den Markt gekommen sind.

Die REACH-Verordnung wurde in enger Konsultation mit allen Interessengruppen entworfen. Sie wird nun dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Verabschiedung im Mitentscheidungsverfahren zugeleitet.

Quelle: EU Kommission