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23.06.2024

27.10.2003

Neue Broschüre: "Amalgame in der zahnärztlichen Therapie"

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"Amalgame in der zahnärztlichen Therapie" ist der Titel einer neuen Informationsschrift, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn jetzt veröffentlicht hat.

Das zahnärztliche Füllungsmaterial Amalgam ist nach wie vor Gegenstand einer zum Teil sehr kontrovers geführten öffentlichen Diskussion. Besorgte Patienten stellen Fragen nach den gesundheitlichen Risiken durch die Quecksilberabgabe aus Amalgamfüllungen; Zahnärzte und Ärzte werden mit Symptomen und Krankheitsbildern konfrontiert, die von Patienten auf Amalgam zurückgeführt werden.

Die Neufassung der im Jahre 1992 vom damaligen Bundesgesundheitsamt herausgegebenen Informationsschrift zu Amalgam stellt zusammenfassend die aktuelle Nutzen-Risiko-Bewertung des Füllungsmaterials durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dar. Sie soll als Orientierungshilfe für Patienten, Zahnärzte und Ärzte dienen, kann aber auf keinen Fall das Gespräch zwischen Zahnarzt/Arzt und Patient ersetzen.

Amalgam und die anderen zahnärztlichen Füllungsmaterialien unterliegen dem Medizinprodukterecht. Die Produkte müssen vor ihrem Inverkehrbringen auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen geprüft und zertifiziert werden. Verantwortlich hierfür sind die Hersteller sowie spezielle Prüfstellen, die von den zuständigen Behörden benannt und überwacht werden. Aufgabe des BfArM ist es, die nach dem Inverkehrbringen - insbesondere im Rahmen der Anwendung solcher Produkte - bekannt werdenden Risiken zu erfassen und zu bewerten.

Die vorliegende Informationsschrift basiert auf dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Amalgam. Besondere Berücksichtigung fanden dabei das im Jahre 1997 vom Bundesministerium für Gesundheit, dem BfArM, der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung herausgegebene Konsenspapier "Restaurationsmaterialien in der Zahnheilkunde" sowie der 1998 fertig gestellte Abschlussbericht der von der Europäischen Kommission eingesetzten Ad-hoc Expertenarbeitsgruppe zu Amalgam.

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)