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30.06.2024

17.10.2003

Gravierende Mängel bei Gefahrgutsonderkontrolle

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Bei einer Gefahrgutsonderkontrolle, die vom 16. bis 18. September 2003 auf der Bundesautobahn A 5 bzw. auf der Bundesstraße B 27 stattfand, wurden durch Kontrolleinheiten der Außenstellen Stuttgart und Mainz des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) insgesamt 556 Kraftfahrzeuge kontrolliert. Hierbei handelte es sich um 292 deutsche und 264 gebietsfremde Fahrzeuge. Insgesamt mussten 159 Fahrzeuge beanstandet werden; dies bedeutet eine Beanstandungsquote von 28,6%.

Von den kontrollierten Fahrzeugen beförderten 252 Gefahrgut. Bei 49 Gefahrgutfahrzeugen (mit 76 Einzelverstößen), also bei circa jedem fünften Transport, wurden Beanstandungen gefahrgutrechtlicher Art festgestellt. Aufgrund schwerwiegender Mängel musste jedem zweiten der beanstandeten Fahrzeuge die Weiterfahrt untersagt werden.

Bei den Gefahrgutfahrzeugen mussten am häufigsten fehlende Ausrüstungs- gegenstände moniert werden, gefolgt von fehlenden oder unvollständig ausgefüllten Begleitpapieren und mangelnder Ladungssicherung. Fehlerhafte bzw. nicht gekennzeichnete Verpackungen und fehlende orangefarbene Tafeln waren weitere, häufig festzustellende Beanstandungsgründe.

Mehrfach wurde Fahrzeugführern die Weiterfahrt wegen erheblicher Lenkzeitverstöße untersagt. Ein Unternehmer schickte sodann einen Ersatzfahrer, der das Gefahrgutfahrzeug mangels Schulungsbescheinigung ebenfalls nicht weiterfahren durfte. Erst der zweite Ersatzfahrer erfüllte alle erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Jeweils ein Fall wurde wegen Verdachtes auf Abgabenhinterziehung und auf Fälschung technischer Aufzeichnungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden abgegeben.

Quelle: Bundesamt für Güterverkehr (BAG)