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30.06.2024

13.10.2003

Neue Prüfmethode für Handschuhe zum Schutz gegen PAK

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Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Substanzgruppe, die mehrere hundert Substanzen umfasst. Bei Raumtemperatur sind sie fest und wenig flüchtig. Für sieben Einzelstoffe ist eine die krebserzeugende Wirkung nachgewiesen. Die Bewertung orientiert sich in Deutschland an der Leitkomponente Benzo(a)pyren. Stoffe, die Benzo(a)pyren in Konzentrationen von über 50 mg/kg enthalten, sind als krebserzeugend einzustufen. Zu diesen Arbeitsstoffen gehören insbesondere Steinkohlenteer, Steinkohlenteerpech und Steinkohlenteeröl.

Da diese Stoffe in der Vergangenheit bei Bau- und Dachdeckerarbeiten verwendet wurden, sind heute besonders Beschäftigte bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen den PAK ausgesetzt. Mit den bisher bekannten Methoden war nicht sicher festzustellen, ob Schutzkleidung und -handschuhe einen sicheren Schutz bieten. Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin entwickelte die Eurofins Danmark A/S deshalb eine Methode zur Prüfung der Permeation von PAK durch Schutzmaterial. Die Ergebnisse sind jetzt als Forschungsbericht Fb 990 "Prüfmethode für Handschuhe zum Schutz gegen PAK bei Sanierungsarbeiten" erschienen.

Die Prüfmethode verwendet wesentliche Elemente der Prüfnormen DIN EN 374-3, ASTM F739 und ISO 6529, arbeitet aber mit einem festen Sammelmedium als Rezeptor. Ferner berücksichtigte die Prüfmethode die typische Expositionsdauer, die tatsächliche Handschuhtemperatur und eine realitätsnahe Dehnung.

Bei Prüfungen mit drei unverdünnten Teerprodukten erwiesen sich drei von vier geprüften Schutzhandschuhen als geeignet. PAK konnten sie während mindestens acht Stunden nicht durchdringen. Ein weiterer Handschuh wies bereits nach relativ kurzer Zeit eine zunächst geringe Permeation auf, die sich später verstärkte. Damit konnte gezeigt werden, dass höhermolekulare chemische Stoffe wie PAK tatsächlich manche Schutzhandschuhe, die gegen Flüssigkeiten dicht sind, durchdringen können. Da im Experiment eine Permeation von PAK beobachtet wurde, aber der Stoff Benzo(a)pyren nicht einzeln messbar war, scheidet Benzo(a)pyren für diese Art der Prüfung als Leitsubstanz aus.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)