Analytik NEWS
Das Online-Labormagazin
30.06.2024

06.10.2003

Bundesamt bei Auftragsvergabe mit mangelnder wirtschaftspolitischer Sensibilität

Teilen:


Die Vergabe eines Großauftrages von Routineanalytik durch ein Bundesamt an ein Hochschulinstitut hat der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) jetzt zum Anlass genommen, beim Bundeskartellamt vorstellig zu werden.

Der VUP hatte sich bereits Ende August mit seiner Beschwerde bei dem Bundesamt auf die Beurteilung der Landeskartellbehörde NRW gestützt, wonach ein Verstoß gegen § 1 UWG (Unlauterer Wettbewerb Gesetz) vorliegt, wenn eine mit Steuergeldern finanzierte Einrichtung ihre Mittel dazu verwendet, die Preise der steuerzahlenden privatwirtschaftlichen Unternehmen zu unterbieten (MinWirtschaft NRW 412-75-52, 82/94 vom 08.07.1994; VUP-Info 03.053). Das Amt sieht sich in seiner Erwiderung jedoch im Recht, zitiert ein Urteil der Bundeskartellbehörde und legt dieses wie folgt aus: "... Anderenfalls müssten alle Unternehmen, denen in irgendeiner Form Fördermaßnahmen zugute kommen, bei der Vergabe zurückstehen. Dies würde aber zum einen dem Sinn der gewährten Fördermaßnahmen zuwider laufen, der ja gerade darin liegt, die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen zu verbessern. Zum anderen würde eine solche Praxis auch mit dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung durch öffentliche Stellen kollidieren ...".

Auf derartige Sichtweise reagiert man in VUP-Kreisen mit absolutem Unverständnis. "Es ist erschreckend, mit welch mangelnder wirtschaftspolitischer Sensibilität gerade in Zeiten einer höchst angespannten wirtschaftlichen Lage hier die Rechtsabteilung eines Bundesamtes reagiert", gibt Sven Deeg, Geschäftsführer des VUP, die Stimmung der Branchenmitglieder wieder. Die Argumentation der Amtsjuristen sei selbst juristisch nicht nachvollziehbar und gehe nach Auffassung der Betroffenen absolut am Thema vorbei.

Zum einen erhielten öffentlich rechtliche Hochschulen ihre öffentlichen Mittel nicht dafür, um im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft gestärkt auftreten zu können. Zum anderen zeuge es von volks und betriebswirtschaftlicher Unkenntnis, wenn Dumpingangebote von öffentlichen Unternehmungen mit "sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung" gerechtfertigt würden. Der VUP zieht daher in Erwägung, neben dem Bundeskartellamt auch den Bundesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler in diesen Fall mit einzubeziehen.

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)