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30.06.2024

11.11.2002

Richtlinie zum freien Zugang zu Umweltdaten in der EU verabschiedet

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Die EU-Kommission begrüßt die Annahme ihres Vorschlags für eine Richtlinie zum freien Zugang zu Umweltdaten. Die Richtlinie, die das Schlichtungsverfahren zwischen Parlament und Rat durchlaufen hatte, wird bestehendes Recht ersetzen. Sie verbessert den bisherigen Zugang zu Informationen und ist der erste Schritt zur Ratifizierung der 1998 in Aarhus angenommenen internationalen Konvention für freien Informationszugang und öffentliche Teilnahme am Entscheidungsprozess durch die EU.

Umweltkommissarin Margot Wallström erklärte: "Das Wissen der Bürger und ihr Verständnis für Umweltfragen wird sich durch einen leichteren Datenzugang verbessern. Die Umwelt gehört ihnen und sie haben ein Anrecht, darüber informiert zu werden." Die Kommissarin fügte hinzu: "Die neue Richtlinie ist ein wichtiger Schritt vorwärts. Sie gibt den interessierten Bürgern nicht nur das Recht auf Information in Umweltfragen, es verpflichtet die Behörden auch solche Informationen in eigener Initiative zum Beispiel im Internet frei zugänglich zumachen."

Die Richtlinie sieht vor, dass jede natürliche und juristische Person unabhängig von Staatsbürgerschaft, Nationalität oder Wohnsitz ein Recht auf Zugang zu den Umweltdaten der Behörden hat. Sie muss von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Quelle: EU Kommission