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04.07.2024

14.10.2002

Durchbruch im europäischen Vermittlungsverfahren bei Elektro- und Elektronikaltgeräte-Richtlinien

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Das Einsammeln und Verwerten von Elektro- und Elektronikschrott wird ab Frühjahr 2003 europaweit einheitlich geregelt. In der Nacht zum Freitag haben sich die Mitgliedstaaten der EU und das Europäische Parlament auf eine Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie eine Richtlinie zu Verwendungsbeschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geeinigt. "Dies ist der entscheidende Schritt zur Durchsetzung der Produktverantwortung der Hersteller in einem Bereich, der bisher von stetig steigenden Abfallmengen gekennzeichnet war", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin.

Die Mitgliedstaaten der EU müssen bei der Umsetzung sicherstellen, dass die Hersteller innerhalb bestimmter Fristen Systeme für die Behandlung und die Verwertung der Altgeräte einrichten. Außerdem müssen die Produzenten bei der Verwertung festgelegte Quoten erfüllen und die Finanzierung für die Sammlung ab der Rücknahmestelle sowie für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung übernehmen. Die Richtlinien schreiben darüber hinaus vor, dass neue Elektro- und Elektronikaltgeräte ab dem 1. Juli 2006 bestimmte Schwermetalle und bromierte Flammschutzmittel nicht mehr enthalten dürfen.

"Es ist uns gelungen, in zähen Verhandlungen die deutschen Vorstellungen von gleichermaßen umweltgerechten als auch praktikablen Lösungen auf ganzer Linie zu verwirklichen", sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. So ist etwa ein verbindliches Sammelziel von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr festgelegt worden. Ferner müssen die Hersteller, bevor sie ein neues Gerät auf den Markt bringen, die Finanzierung der späteren Entsorgung garantieren. Die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten, die vor Inkrafttreten der Richtlinie bereits auf dem Markt waren, muss kollektiv von den Herstellern übernommen werden. Kommunale Sammlungen sind etwa auch zukünftig als Alternativen zur Verpflichtung der Händler zur Rücknahme ausdrücklich erlaubt. Damit können vor allem kleine Händler in den Innenstädten entlastet und in Deutschland bewährte Strukturen beibehalten werden.

Quelle: Bundesumweltministerium (BMU)