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30.06.2024

07.06.2002

Referenzmaterial zur Atem-Alkoholbestimmung

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Gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG § 24a, letzte Änderung 27. April 1999, BGBl. I, S. 795) wird die Atemalkoholmessung mit einer eigenständigen Messgröße (AAK) gesetzlich erstmals gleichrangig zur Blutalkoholkonzentrations-Messung (BAK) eingeführt.

Die Bundesrepublik Deutschland folgt damit einer Entwicklung im EU-Bereich, wo ähnliche oder alternative Einsatzmöglichkeiten bei der Verkehrsüberwachung durch die Polizei mit sehr guten Praxiserfahrungen beim Einsatz von Atemalkoholmessgeräten ohne die sonst erforderliche Blutentnahme vorliegen.

Der mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig gewordene neue Messwert der Atemalkoholkonzentration (AAK) wird in mg/l, also in Milligramm pro Liter Atemluft gemessen. Er liegt als Ergebnis wissenschaftlich erarbeiteter Messreihen als durchschnittlicher Korrelationswert arithmetisch bei der Hälfte des Blutalkoholkonzentrations-Wertes und beinhaltet einen Sicherheitszuschlag im Vergleich zum forensisch seit langem abgesicherten BAK-Wert, ohne damit eine geringere Messgenauigkeit des Messverfahrens selbst aufzuweisen.

Nachdem durch Änderung des Eichgesetzes für den deutschen Rechtsraum in Anlehnung an europäische Vorgaben der Organisation "Internationale de Métrologie Légale" der Atemalkoholmesswert in mg/l definiert worden war, konnten die Arbeiten an einem Normverfahren zur "Ermittlung der Atemalkoholkonzentration" (DIN VDE 0405) zum Abschluss gebracht werden.

Das erste dieser Norm entsprechende kommerzielle Gerät wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) nach Typprüfung und Zulassung für den polizeilichen Einsatz freigegeben.

Das Messprinzip des Gerätes basiert auf der Eigenschaft des in der Atemluft befindlichen Alkohols, Infrarotlicht einer charakteristischen Wellenlänge zu absorbieren. Die Intensitätsabnahme des Infrarotlichts ist ein direktes Maß für die Höhe der Atemalkoholkonzentration. Durch den modularen Aufbau des Gerätes können auch strengste Anforderung an die Messqualität erfüllt werden, da ein zweites unabhängiges Messsystem in Form eines elektrochemischen Sensors (Brennstoffzelle) hinzugefügt wurde. Durch turnusmäßige Eichungen der Geräte wird die Messgenauigkeit gewährleistet.

Im März 1999 richtete der Gerätehersteller eine Anfrage an die BAM, ein zertifiziertes Referenzmaterial "Alkohol in Wasser" für die Eichung der Geräte herzustellen.

Nach umfangreichen Voruntersuchungen, besonders im Hinblick auf das Stabilitätsverhalten der zertifizierten Lösungen, eingehenden Messgenauigkeitsbetrachtungen und Gesprächen mit Vertretern der Landeseichämter konnte die BAM im März 2001 die ersten Referenzmaterialien "Alkohol in Wasser" an die zuständigen Polizeidienststellen ausliefern.

Quelle: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)