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30.06.2024

04.06.2002

Novellierung der Trinkwasserverordnung erhöht Anforderungen an Kontrollen und Qualität der Prüflabore

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Ab Januar 2003 treten neue, verschärfte Prüf- und Kontrollvorschriften für Trinkwasser in Kraft. Bei der reibungslosen Umsetzung der Vorschriften wollen unabhängige Prüflabore und Gesundheitsverwaltung an einem Strang ziehen. Das bekräftigten Gesundheitsminister Eberhard Sinner und der Vizepräsident des Verbandes der unabhängigen Prüflaboratorien Deutschland e.V., Dr. Johann Rietzler bei der Jahrestagung des Verbandes am 17.05. in Nürnberg.

Sinner: "Die neue Verordnung ist nötig, um die hohe Qualität des Trinkwassers dauerhaft zu sichern. Alle Anstrengungen für Qualitätssicherung beim "Lebensmittel Nummer 1", sind deshalb eine gute Investition in die Zukunft."

Ab Januar 2003 dürfen nur noch akkreditierte Prüflabore die vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen durchführen. Auch die Kontrollen durch die Gesundheitsämter werden verstärkt erhöht. Zudem müssten die Wasserversorger für mögliche Störfälle oder Grenzwertüberschreitungen Maßnahmepläne vorhalten. Sinner: "Gemeinsam mit dem Verband der unabhängigen Prüflaboratorien werden wir alle Beteiligten rechtzeitig in Informations- und Schulungsveranstaltungen gezielt auf die neuen Herausforderungen vorbereiten."

Ein großer Teil der unabhängigen Prüflabore habe sich bereits intensiv auf die neue Akkreditierungspflicht eingestellt, erklärte Vizepräsident Rietzler. "Neben der Qualitätssicherung in den Prüflaboren ist aber auch die Sicherstellung einer ausreichend hohen Kontrolldichte vor Ort durch die Gesundheitsverwaltung wichtig".

Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)