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30.06.2024

28.06.2013

Rückstände des Begasungsmittels Phosphorwasserstoff in wasserarmen pflanzlichen Lebensmitteln

Ellen Scherbaum , Dr. Roland Perz, Erika Caspart, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart


Nach Etablierung einer hinreichend empfindlichen Nachweismethode, (Bestimmungsgrenze 0,1 µg/kg) wurden 101 Proben Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Gewürze auf Rückstände an dem Begasungsmittel Phosphorwasserstoff untersucht.

In 24,7 Prozent der Proben waren Phosphinrückstände nachweisbar, jedoch lagen die Gehalte weit unter den gesetzlichen Höchstmengen. Hülsenfrüchte, Gewürze und Nüsse waren häufiger positiv als beispielsweise Getreideproben. Hier könnte auch die Herkunft der Ware und der Transportweg eine Rolle spielen, da Phosphorwasserstoff häufig in Seecontainern eingesetzt wird.

Während in 31 Prozent der untersuchten konventionellen Lebensmittel Rückstände an Phosphin nachweisbar waren, lag der Prozentsatz bei "Bio" mit 12 Prozent deutlich niedriger. Im ökologischen Landbau ist Phosphin jedoch nicht zugelassen, so dass hier auch nicht mit Rückständen zu rechnen ist.

Auffällig war, dass die gefundenen Gehalte für konventionelle und ökologische Lebensmittel in der gleichen Größenordnung lagen. Dies deutet darauf hin, dass bei Bio-Ware entweder eine Vermischung mit konventioneller Ware stattgefunden hat oder eine nicht zulässige Anwendung erfolgt ist. Die Untersuchungen werden daher fortgeführt.


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