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02.07.2024

18.03.2020

Rechtsfolgen für Chemikalien mit einem Klick finden

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Die Einstufung von gefährlichen Stoffen oder Gemischen ist nicht nur wichtig für deren Kennzeichnung, sondern löst auch zahlreiche Rechtsfolgen aus. Seit 2015 sorgt eine Datenbank im Internetangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für mehr Durchblick. Im Rahmen einer Recherche wurde die Datenbank jetzt aktualisiert und überarbeitet.

Mit der Datenbank "Rechtsfolgen der Einstufung" können sich Nutzer schnell einen Überblick verschaffen, welchen rechtlichen Normen die verwendeten Chemikalien unterliegen. Beispielsweise reicht die Eingabe des Begriffs "Explosive Stoffe" in die Suchfunktion, um herauszufinden, dass unter anderem das Strafgesetzbuch Aussagen zu dieser Gefahrenklasse enthält.

Die Datenbank beruht auf einer Recherche aller in Deutschland direkt gültigen Rechtsnormen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchgeführt wurde. Dabei lag der Schwerpunkt auf EU-Verordnungen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, in denen Rechtsfolgen direkt an eine Einstufung gekoppelt sind. Außerdem wurde herausgestellt, wie die jeweiligen Rechtsfolgen beschaffen und an wen sie adressiert sind.

Die Datenbank besteht aus zwei Teilen. Teil A enthält die Rechtsfolgen nach der Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) und enthält den weitaus größten Anteil der Einträge. Es gibt aber auch einige Rechtsnormen, die sich noch auf das alte Recht durch die Richtlinien 1999/45/EG und 67/548/EWG (Stoff-/Zubereitungsrichtlinie) beziehen. Diese können mittels Datenbank Teil B durchsucht werden.

Mit dem Ziel die Datenbank zu aktualisieren und sie um weitere in Deutschland gültige Rechtsnormen und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen der Einstufung zu erweitern, hat die BAuA am 29. November 2018 die Ökopol GmbH - Institut für Ökologie und Politik - beauftragt, die notwendige Recherche und Aufbereitungsarbeiten durchzuführen.

Die Recherche hat ergeben, dass zwischen 2015 und 2019 von 45 geprüften Normen (Datenbank A + B), 43 durch den Normgeber einmal oder mehrmals bearbeitet wurden und in einer neuen Fassung verfügbar waren. Diese Normen wurden auf inhaltliche Änderungen untersucht. Sofern dies nötig war, wurden die Einträge der Datenbank aktualisiert.

Ergänzend zur Aktualisierung der bestehenden Einträge der Datenbank, wurden im Rahmen einer weiteren Recherche zusätzliche Normen identifiziert, die vormals nicht in einer der beiden Datenbankteile enthalten waren. Dabei wurden insgesamt 65 weitere Regelwerke näher geprüft. Diese Prüfung hat dazu geführt, dass Datenbank Teil A um 11 neue Einträge erweitert wurde.

» Bericht der Recherche

» Link zur Datenbank

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)