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04.07.2024

18.10.2012

Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe erarbeitet

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Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat nach intensiver Diskussion zwischen den Sozialpartnern, Aufsichtspersonen der Länder und Berufsgenossenschaften und weiterer Fachleute ein "Risikokonzept für krebserzeugende Stoffe" erarbeitet, das in besonderer Weise das Gebot der Gefahrstoffverordnung zur Minimierung der Exposition konkretisiert. Das Risikokonzept tritt an die Stelle des früheren technikbasierten Ansatzes, ergänzt die bestehenden Instrumente Arbeitsplatzgrenzwert und Verfahrens- und Stoffspezifisches Kriterium um eine Vielzahl weiterer und neuer Beurteilungsmaßstäbe sowie ein gestuftes Maßnahmenregime und bringt so den Betrieben und Aufsichtsdiensten Transparenz sowie Planungs- und Rechtssicherheit. Als "Bekanntmachung zu Gefahrstoffen BekGS 910, Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" und über die TRGS 400 ist das Risikokonzept in das Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung eingeführt, nun soll es im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis angewendet und weiter erprobt werden.

Diese Praxisinformation will das Risikokonzept weiter bekannt machen und die Erprobungsphase unterstützen. Hinweise zu Ihren Erfahrungen damit sind uns willkommen und helfen dem AGS bei der Weiterentwicklung des Risikokonzeptes und dessen Verankerung in der Gefahrstoffverordnung spätestens 2015.

» Risikokonzept herunterladen / bestellen

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)