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04.07.2024

30.05.2012

Leitfaden für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz aktualisiert

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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Verband der Chemischen Industrie (VCI) haben ihre Empfehlungen von 2007 für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz überarbeitet. Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfestellung bieten. In die überarbeitete Fassung des "Leitfadens für Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz" sind beispielsweise neue Erkenntnisse zu Messverfahren und -strategien aufgenommen. Außerdem findet sich darin ein übersichtliches und leicht verständliches Ablaufschema zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, bei dem der Anwender durch die Beantwortung von Ja-/Nein-Fragen eine Anleitung zur Vorgehensweise erhält.

Darüber hinaus gibt die Broschüre Hinweise, welche Verfahren für einen guten Arbeitsschutz anzuwenden sind. Statt pulverförmiger, staubender Stoffe lassen sich beispielsweise Dispersionen, Pasten oder Compounds einsetzen. Aufgrund der Struktur der Anlagen können oftmals nicht alle Tätigkeiten in einer vollständig geschlossenen Anlage stattfinden. Deshalb empfiehlt der Leitfaden, dort besonders auf den Schutz der Arbeitnehmer durch ergänzende organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie eine entsprechende Schulung der Beschäftigten zu achten.

Die Broschüre erläutert weiter, in welchem Ausmaß Beschäftigte von einem Kontakt mit Nanomaterialien betroffen sein können. Dies hängt von der Freisetzungswahrscheinlichkeit, der Emissionsrate, dem Staubungsverhalten und den eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen vor Ort ab. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind beim Umgang mit Nanomaterialien zum Schutz der Beschäftigten eine Informationsermittlung, eine Gefährdungsbeurteilung, eine Festlegung der Schutzmaßnahmen, eine Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie eine Dokumentation nötig.

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)