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04.07.2024

20.02.2012

Neugefasste TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben"

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Die TRGS 560 gilt für Tätigkeiten und Verfahren bei denen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtbarkeitsgefährdende Gefahrstoffe als Schwebstaub auftreten können (Stäube, Rauche). Sie gilt nicht für Flüssigaerosole und gasförmige Stoffe, da derzeit keine Abscheider bekannt sind, die diese Stoffe nach den nachfolgend beschriebenen Anforderungen abscheiden.

Sie enthält grundsätzliche Anforderungen an die Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen. In stoffspezifischen TRGS können abweichende Festlegungen getroffen sein.

Die neue Ausgabe vom Januar 2012 steht ab sofort zum Download zur Verfügung.

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)