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04.07.2024

03.11.2011

Änderung der Trinkwasserverordnung: Vermehrter Bedarf an Trinkwasseranalysen

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Die "Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung" trat am 01.11.2011 in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte den Änderungsentwurf bereits am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Neue wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz seien zu berücksichtigen, begründet das federführende Bundesministerium für Gesundheit die Änderung der seit 2001 geltenden Trinkwasserverordnung. So werden zum Beispiel ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser und ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasserinstallationen festgelegt. Erstmalig gebe es in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nun einen Grenzwert für das natürlich vorkommende Schwermetall Uran im Trinkwasser, stellt das BMG fest.

Besonders sind die Betreiber von großen Warmwasserinstallationen, so auch in größeren Wohngebäuden gefordert: Hier wird jetzt die Untersuchungspflicht und -häufigkeit auf Legionellen verbindlich geregelt. Ab 2013 müssen die Verbraucher in derartigen Gebäuden auch über vorhandene Bleileitungen informiert werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit verspricht sich mit der Änderung neben einem verstärken Verbraucherschutz auch eine entbürokratisierung, indem Regelungen der alten TrinkwV, die sich nicht bewährt haben, aufgehoben wurden.

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Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)