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04.07.2024

01.11.2011

Aufruf der EU Kommission: Nominierung von Laboratorien für die Validierung von Alternativmethoden

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Mit Schreiben vom 05.10.2011 hat die Kommission die Nationalen Kontaktstellen der Mitgliedsstaaten für die Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU (zum Schutze der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere) gebeten, Laboratorien zu benennen, die potentiell für eine Validierung von Alternativmethoden in Frage kommen. Sie bezieht sich dabei auf Artikel 47 Absatz 2 der Richtlinie PDF-Datei (1.3 MB), nach dem die Mitgliedsstaaten die Kommission bei der Akquisition von geeigneten Laboratorien unterstützen sollen.

Das BfR hat für das BMELV (Kontaktstelle für die Richtlinienumsetzung) dabei die Aufgabe übernommen, geeignete Laboratorien in Deutschland zu akquirieren und diese Informationen an die Kommission weiterzugeben.

Die wesentlichen Anforderungen der Kommission an Bewerberlaboratorien sind in einem Fragebogen aufgeführt, der online zur Verfügung steht. Die erste Rückmeldungsfrist bei der Kommission ist bereits der 15. November 2011. Eine spätere Nominierung weiterer Laboratorien ist aber jederzeit möglich.

» Vollständiger Artikel

Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)