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04.07.2024

20.10.2011

GHS-Memocard: Handliche Hilfe erklärt Gefahrensymbole

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Mit dem neuen Global Harmonisierten System (GHS) sollen Chemikalien jetzt weltweit einheitlich gekennzeichnet werden. Dabei ändern sich in Europa die bisher bewährten Gefahrensymbole erheblich. Hilfestellung für den Umstieg gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) mit der neuen GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt". Die handliche Übersicht im Brieftaschenformat stellt die neuen Gefahrensymbole vor und erläutert kurz und verständlich deren Bedeutung. Praxisnahe Verhaltensregeln ergänzen die Angaben. Die GHS-Memocard wird erstmals auf der Messe A+A vorgestellt, die vom 18. bis zum 21. Oktober in Düsseldorf stattfindet.

Die Einführung des GHS-Systems für die Einstufung und Kennzeichnung der Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, bringt eine Reihe von offensichtlichen Veränderungen mit sich. Dies gilt insbesondere für die Etiketten von gefährlichen Stoffen und Gemischen. Auf den ersten Blick fallen die veränderten Piktogramme auf. Aus den orangefarbenen Quadraten mit schwarzen Symbolen werden schwarze Zeichen in gleichseitigen weißen Rauten, die auf der Spitze stehen und einen roten Rand haben. Die neuen Symbole stehen auch für neue Inhalte. Dabei gibt es nicht für alle bekannten Zeichen eine Entsprechung. So entfällt das Andreaskreuz, während ein stilisierter Torso und ein Ausrufezeichen hinzukommen.

Die GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt" der BAuA erläutert kurz und auch für Laien verständlich die neuen GHS-Piktogramme. In klaren Worten beschreibt sie das Ausmaß und die Bedeutung der Gefahren, vor denen die Symbole warnen. Hinweise auf die jeweils angezeigten Verhaltensmaßregeln ergänzen diese Angaben praxisnah. Durch ihr handliches Format passt die GHS-Memocard in jede Tasche. Ihre robuste Ausführung hält sie auch bei häufigem Gebrauch in Form. So ist die Karte hervorragend geeignet als täglicher Begleiter und immer schnell zur Hand, wenn sie gebraucht wird.

Die GHS-Memocard wird bei Bestellung in 10er-Paketen abgegeben. Bis zu fünf Pakete (entspricht 50 Karten) können kostenlos bestellt werden.

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Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)