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04.07.2024

10.10.2011

Tätowiermittel können krebserregende PAK enthalten

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Eine Behörde der amtlichen Überwachung hat drei schwarze Tätowierfarben untersucht und dabei Summengehalte zwischen 27 und 55 mg/kg für polyzyklische aromatische Kohlenwas-serstoffe (PAK) festgestellt.

Die Gruppe der PAK besteht aus über 100 Substanzen, acht davon sind als krebserregend eingestuft. Zur gesundheitlichen Bewertung von Tätowiermitteln liegen bislang nur unzureichende Daten vor. So ist beispielsweise nur wenig darüber bekannt, wie sich Inhaltsstoffe aus Tätowiermitteln im Körper verteilen und wie sie verstoffwechselt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass direkt nach dem Tätowieren ein Teil der PAK in die nähere Umgebung des Tattoos, in die Lymphbahnen und möglicherweise auch in das Blut abgegeben werden kann. Zudem werden PAK vermutlich kontinuierlich aus der Tätowierung herausge-löst und im Körper verteilt.

PAK sollten nach Auffassung des BfR nicht in Tätowiermitteln enthalten sein. Technisch unvermeidbare Gehalte sollten sich an den in der Resolution "ResAP(2008)1 on requirements and criteria for the safety of tattoos and permanent make-up" des Europarates empfohlenen Werten orientieren. Tätowiermittel, die diese Gehalte überschreiten, stellen aus Sicht des BfR eine ernste Gefahr im Sinne von Artikel 12 Richtlinie 2001/95/EG (RAPEX) dar.

Ferner sollten bei der Revision der Tätowiermittelverordnung Grenzwerte für technisch ver-meidbare PAK-Gehalte sowie für weitere Verunreinigungen wie aromatische Amine, Schwermetalle oder Nitrosamine aufgenommen werden.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)