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04.07.2024

09.12.2010

Akkreditierung: Laboratorien der öffentlichen Hand weiterhin gebührenfrei

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Der Bundesrat hat in erster Lesung eine vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) eingebrachte Änderung des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) abgelehnt. Sollte sich daran auch in den weiteren beiden Lesungen nichts ändern - wovon nach Einschätzung von Insidern auszugehen ist - werden Institutionen der Bundesländer und anderer Gebietskörperschaften weiterhin gebührenfrei akkreditiert, während alleine die privatwirtschaftlichen Konformitätsbewertungsstellen für derartige Leistungen zur Kasse gebeten werden.

Das Verwaltungskostengesetz regelt, dass Amtshandlungen - so seit Inkrafttreten des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStellenG) am 01.01.2010 die der Akkreditierung - für Gebietskörperschaften grundsätzlich gebührenfrei zu erbringen sind. Das VwKostG kennt in § 8 hierzu zwar Ausnahmen (Gebühren für Leistungen der Bundesanstalt für Bodenforschung, Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Bundesanstalt für Materialprüfung, etc.), die nunmehr mit hoheitlichen Aufgaben beliehene DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) ist unter diesen Ausnahmen bisher nicht aufgeführt. Demnach ist der DAkkS eine Gebührenerhebung bei allen mit öffentlichen Geldern finanzierten Einrichtungen nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.

Die DAkkS stellt hierzu fest, dass rund 20 % der Akkreditierungen unter diese VwKostG-Vorgaben fallen und das hierdurch eine Finanzierungslücke entsprechender Größe von mehreren Millionen € in ihrer Haushaltsplanung klafft. Sollte diese Defizit nicht geschlossen werden, wäre das erst jüngst mit Inkrafttreten des AkkStellenG vom Bund initiierte Unternehmen bald insolvent.

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Quelle: Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP)