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04.07.2024

18.11.2010

EFSA aktualisiert Leitlinien zu Umweltauswirkungen von GV-Pflanzen

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat aktualisierte Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von genetisch veränderten (GV-)Pflanzen veröffentlicht, die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich berücksichtigen.

Die wissenschaftlichen Sachverständigen des GMO-Gremiums der EFSA haben die Leitlinien für die zur EU-weiten Zulassung eingereichten Anträge für GVO aktualisiert und erweitert, insbesondere in Bezug auf die Erzeugung, Erfassung und Analyse von Daten. Das UVP-Leitliniendokument berücksichtigt auch die Beurteilung möglicher Langzeitwirkungen genetisch veränderter Pflanzen und potenzieller Wirkungen auf Nichtzielorganismen (NTO). In diese Leitlinien sind die strengen Anforderungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung von GV-Pflanzen entsprechend der Richtlinie 2001/18/EG zur absichtlichen Freisetzung von GV-Pflanzen mit eingeflossen.

Die Europäische Kommission hatte die EFSA im Jahr 2008 ersucht, ihre Leitlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu erweitern und zu aktualisieren; somit konnte die EFSA die Arbeit in diesem Bereich ausbauen, die 2007 aufgenommen worden war.

Entsprechend der Schlussfolgerungen des Rates "Umwelt" vom Dezember 2008 wurden die Mitgliedstaaten und Interessengruppen und -vertreter bei der Prüfung dieser Leitlinien mit einbezogen. Die EFSA führte eine Reihe technischer Erörterungen über das Leitliniendokument mit Vertretern von EU-Mitgliedstaaten, Nichtregierungsorganisationen und Antragstellern bezüglich GV-Pflanzen durch, um den Meinungsaustausch zu den wissenschaftlichen Fragestellungen zu fördern. Für einen Entwurf der UVP-Leitlinien wurde außerdem Anfang dieses Jahres eine öffentliche Konsultation durchgeführt, in deren Rahmen 494 Stellungnahmen eingingen.

Um die Umweltverträglichkeit einer genetisch veränderten Pflanze zu bewerten, für die ein Antrag auf Zulassung in der Europäischen Union gestellt wurde, verlangt die EFSA von allen Antragstellern die Befolgung ihrer Leitliniendokumente, in denen genau festgelegt ist, welche Arten von Daten und Informationen einzureichen sind. In den UVP-Leitlinien überprüfte und aktualisierte die EFSA sieben spezielle Bereiche, die bei der Bewertung der Auswirkungen einer GV-Pflanze auf die Umwelt berücksichtigt werden müssen. Sie umfassen insbesondere die Persistenz und Invasivität der GV-Pflanze - unter Berücksichtigung der möglichen Genübertragung von Pflanze zu Pflanze -; die Wahrscheinlichkeit und die Folgen der Genübertragung von der Pflanze auf Mikroorganismen; die mögliche Resistenzentwicklung bei Zielorganismen; die möglichen Auswirkungen auf Nichtzielorganismen; die biogeochemischen Prozesse wie Veränderungen der Bodenzusammensetzung und die möglichen Auswirkungen auf Anbau, Pflanzenmanagement und Ernteverfahren bezüglich GV-Pflanzen.

Das Leitliniendokument enthält ausführliche Anforderungen für die Auswahl geeigneter nicht genetisch veränderter Vergleichspflanzen und der Arten der zu berücksichtigenden Aufnahmemilieus und bezüglich Langzeitauswirkungen und Versuchsaufbau von Labor- und Feldstudien sowie ihre statistische Analyse.

Quelle: European Food Safety Authority (EFSA)