30.08.2010
REACH-CLP Helpdesks erweitert: Nützliche Antworten zu REACH und CLP
Das Informationsangebot zum europäischen Chemikalienrecht auf der Internetseite des REACH-CLP Helpdesks wird durch die Veröffentlichung aktueller FAQs (häufig gestellte Fragen) umfassend erweitert. Insbesondere zur CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP = Classification, Labelling and Packaging) kann eine Vielzahl neuer Antworten auf häufig gestellte Fragen in deutscher Sprache online abgerufen werden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Website der nationalen Auskunftsstelle eingerichtet, um Unternehmen betroffener Branchen detaillierte Informationen zu Themen der REACH- und CLP-Verordnung anbieten zu können. Einige wichtige Fristen laufen zum 1. Dezember 2010 ab. Insbesondere die Registrierung von Stoffen und die Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Auch die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung nach der CLP-Verordnung wirft noch Fragen auf. Mit den FAQs können sich Betroffene gezielt informieren - rund um die Uhr. Ein umfangreicher Schlagwortkatalog erleichtert die Suche. Sollten Antworten dennoch offen bleiben, helfen Ansprechpartner am Service-Telefon des REACH-CLP Helpdesks unter der Nummer 0231 9071-2971 gerne weiter.
Die FAQs befinden sich im Bereich "Häufig gestellte Fragen zu REACH und CLP" auf der Internetseite.
Der REACH-CLP Helpdesk ist die nationale Auskunftsstelle für Hersteller, Importeure und Anwender chemischer Stoffe. Er wurde bei der BAuA eingerichtet und wird für die Bereitstellung von spezifischen Informationen zu REACH und CLP durch ein Expertennetzwerk verschiedener Bundesbehörden unterstützt.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)