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07.10.2024

12.08.2010

Einstufung umweltgefährlicher Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgutvorschriften

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Seit 2009 muss bei allen Gefahrgütern das Kriterium "umweltgefährdend (aquatische Umwelt)" für die Klassifizierung berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Gefahrgüter bereits in eine oder mehrere Gefahrgutklassen eingestuft sind. Das Kriterium "umweltgefährdend" wird künftig als Zusatzgefahr im Transportrecht zu markieren sein. Dies ist eine der Auswirkungen des Globally Harmonized System (GHS) auf das Gefahrgutrecht. Gleichwohl bestehen insoweit z.B. zwischen den Transportvorschriften für den Land-/Luftverkehr einerseits und den Seeverkehr andererseits erneute Disharmonien.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat deshalb seine Leitlinie zur "Einstufung umweltgefährlicher Stoffe, Lösungen und Gemische (aquatische Umwelt) in den Gefahrgut-Transportvorschriften" überarbeitet. Die aktualisierte Leitlinie gibt einen Überblick über die neuen Vorschriften und unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung. Sie ist auch in englischer Sprache verfügbar.

Quelle: Verband der Chemischen Industrie (VCI)