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02.07.2024

14.02.2008

Bund und Länder stimmen Zusammenarbeit beim Nachweis gentechnisch veränderter Organismen ab

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Im Rahmen einer Fachtagung erörterten heute in Berlin Mitarbeiter der amtlichen Untersuchungseinrichtungen der Bundesländer und Vertreter des BVL sowie weiterer Bundeseinrichtungen aktuelle und zukünftige Koordinierungsaufgaben des Nationalen Referenzlabors für gentechnisch veränderte Organismen. Die Aufgabe zum Aufbau eines Nationalen Referenzlabors für gentechnisch veränderte Organismen wurde im vergangenen Jahr dem BVL übertragen.

Vorgestellt wurden die geplanten Aktivitäten des Nationalen Referenzlabors für gentechnisch veränderte Organismen sowie die aktuellen Aufgabenstellungen verschiedener Gremien, die sich mit der Standardisierung von Nachweisverfahren befassen und die Qualitätssicherung der amtlichen Laboratorien unterstützen sollen, indem sie den Kontrolllaboratorien Referenzmaterialien und Standardsubstanzen zur Verfügung stellen.

Im Mittelpunkt standen Fragen zur Harmonisierung bei der Probenahme von Lebens- und Futtermitteln, der Verfügbarkeit und Bereitstellung von Referenzmaterialien sowie die Nachweisbarkeit nicht zugelassener gentechnisch veränderter Organismen. Diskutiert wurde auch die Organisation von Laborvergleichsuntersuchungen, durch die ein einheitlicher Level bei der amtlichen Untersuchung gentechnisch veränderter Organismen sichergestellt werden soll.

Mit der Schaffung einer gemeinsamen IT-gestützten Kommunikationsplattform fördert das BVL den Informationsaustausch der zuständigen Laboratorien und ermöglicht den Fachleuten einen schnellen und aktuellen Zugang zu neuen Erkenntnissen und Verfahren. Die gemeinsame IT-Plattform der Kontrolllaboratorien ist im behördeninternen "Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" eingerichtet worden.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)