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04.07.2024

12.02.2008

Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen aktualisiert

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Pflanzenschutzmittel durchlaufen in Deutschland ein nationales Zulassungsverfahren. Sie müssen wirksam sein und dürfen bei sachgemäßem Einsatz weder den Anwender noch die Umwelt schädigen.

Selbst wenn Pflanzenschutzmittel sachgerecht und bestimmungsgemäß angewendet werden, können Rückstände auf dem Erntegut verbleiben. Diese sollen so gering gehalten werden, dass sie die Gesundheit der Verbraucher weder bei lebenslanger täglicher Aufnahme gewöhnlicher, noch bei einmaligem Verzehr großer Lebensmittelmengen schädigen können. Um dies sicherzustellen, nimmt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Rahmen der Zulassung eine gesundheitliche Bewertung der Wirkstoffe vor und erarbeitet auf dieser Basis Vorschläge für Rückstandshöchstmengen.

Mögliche toxische Wirkungen eines Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffes werden auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen ermittelt. Meist handelt es sich dabei um tierexperimentelle Studien, deren Art und Umfang durch die EU-Richtlinie 91/414/EWG vorgegeben werden. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (PflSchG) bzw. die Pflanzenschutzmittelverordnung (PflSchMGV) in nationales Recht umgesetzt.

Aus der Gesamtheit der bewerteten Studien leitet das BfR zwei wichtige toxikologische Grenzwerte ab: die duldbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) und die akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD).

Im Folgenden hat das BfR die aktuellen ADI- und ARfD-Werte zusammengestellt, die für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Weichen im Einzelfall die Grenzwerte der WHO und des BfR voneinander ab, ist hierfür der vom BfR festgelegte Wert maßgeblich.

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Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)