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02.07.2024

08.02.2008

Anforderungen an Analysemethoden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

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Pflanzenschutzmittel werden in Deutschland auf der Basis des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutzmittelverordnung zugelassen. Eine Zulassung darf nur dann erfolgen, wenn sich die Rückstände von Wirkstoffen und relevanten Metaboliten analytisch sicher und zuverlässig bestimmen lassen. Diese Vorgabe gilt schon seit etwa 30 Jahren im Zulassungsverfahren, so dass für alle aktuell in Deutschland zugelassenen Mittel Analysenmethoden zur Verfügung stehen und zum größten Teil auch für früher zugelassene Mittel, die jetzt teilweise noch in anderen Ländern eingesetzt werden. Inzwischen sind die Anforderungen an Pflanzenschutzmittel in Europa harmonisiert. Dies gilt auch für die Analysenmethoden. In einer EU-weit gültigen Leitlinie ist vorgeschrieben, welche Anforderungen eine Analysenmethode erfüllen muss und durch welche Tests die Antragsteller für eine Zulassung nachweisen müssen, dass eine Analysenmethode für die praktische Rückstandsüberwachung geeignet ist.

Für die Bestimmung von Rückständen gibt es neben Einzelmethoden auch Multimethoden, die eine große Zahl von Wirkstoffen gleichzeitig erfassen. Da Multimethoden eine effektivere Überwachung durch die Bundesländer ermöglichen, müssen die Antragsteller prüfen, ob für ihren Wirkstoff eine gängige Multimethode einsetzbar ist. Eine Zulassung muss allerdings auch dann erteilt werden, wenn der im Pflanzenschutzmittel enthaltene Wirkstoff nur mit einer Einzelmethode analysiert werden kann, vorausgesetzt die Methode erfüllt die vorgegebenen Standards bezüglich Genauigkeit, Richtigkeit, Vergleichbarkeit, Wiederholbarkeit und Spezifität, und ist für den Routinebetrieb in der Rückstandsüberwachung geeignet.

Vollständige Beschreibungen der Analysenmethoden stellt das BVL den Laboratorien auf Anfrage zur Verfügung. Kurzinformationen zur Analytik neuer Wirkstoffe veröffentlicht das BVL seit 2003 im Internet. Für den Zeitraum von 1996 bis 2002 sind Angaben in mehreren Mitteilungen im Nachrichtenblatt des deutschen Pflanzenschutzdienstes veröffentlicht worden.

Das BVL arbeitet in mehreren nationalen Arbeitsgruppen mit, die sich mit der Ausarbeitung, Weiterentwicklung und Validierung von Rückstandsanalysenmethoden und dabei insbesondere von Multimethoden befassen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)