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04.07.2024

05.09.2008

Untersuchungsprogramm zu Perfluorierten Tensiden (PFT) in Lebensmittelverpackungen

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Perfluorierte Tenside (PFT) sind sehr stabile Verbindungen, die bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen, wie z.B. Pfannen verwendet werden. Sie können auch als Verunreinigung in beschichteten Verpackungen vorkommen und somit in Lebensmittel migrieren. Aufgrund ihrer schweren Abbaubarkeit können PFT auch über Klärschlämme in den Boden und damit in Lebensmittel gelangen. Zu den PFT sind nur wenige toxikologische Daten bekannt. Die am weitesten verbreiteten PFT Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) erwiesen sich im Tierversuch als fortpflanzungsgefährdend und das Wachstum von Tumoren fördernd.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat 51 verschiedene Lebensmittelverpackungen und -gebrauchsgegenstände aus dem Handel auf PFT untersucht und diese in 2 Verpackungsproben nachweisen können. Ein Übergang auf ein Prüflebensmittel fand jedoch nicht statt.

PFT sind oberflächenaktive, organische Verbindungen, die hauptsächlich aus Kohlenstoff- und Fluoratomen bestehen. Die PFT können in 3 verschiedene Stoffgruppen unterteilt werden: Perfluoralkylsulfonate, Perfluorcarbonsäuren und Fluortelomeralkohole. Die Kohlenstoff-Fluor-Bindungen lassen sich nur unter hohem Energieaufwand spalten, so dass die PFT in der Umwelt nur schwer abbaubar sind. PFT reichern sich deshalb in der Umwelt sowie im menschlichen und tierischen Gewebe an.

Damit Lebensmittelverpackungen und -bedarfsgegenstände aus Papier und Karton, wie z.B. Pizzakartons, Fast-Food-Verpackungen und Einweggeschirr beim Gebrauch nicht aufweichen, können sie mit fett- und wasserabweisenden Perfluorverbindungen beschichtet sein. Des weiteren werden Perfluorverbindungen, wie z.B. Polytetrafluorethylen - besser bekannt unter dem Markennamen Teflon - bei der Herstellung von antihaftbeschichteten Brat-, Back- und Kochgeräten, wie z.B. Pfannen, Backformen und Grillgeräten verwendet. Neben weiteren Perfluorverbindungen wird hier Perfluoroctansäure (PFOA) als Emulgator während der Polymerisation eingesetzt. Die genannten Beschichtungen aus Perfluorverbindungen können Restgehalte an PFT - hauptsächlich als Verunreinigung und Abbauprodukte - enthalten, die bei Kontakt mit Lebensmitteln in diese migrieren können.

Rechtsverbindliche Grenzwerte für PFT in Lebensmitteln gibt es nicht. Bestimmte Perfluorverbindungen sind gemäß den Empfehlungen zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen und anderen Polymeren des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR-Empfehlungen) zur Herstellung einer fett- und wasserabweisenden Beschichtung bei Papieren, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt bzw. für Backzwecke zugelassen. Z.T. dürfen derart beschichtete Verpackungen jedoch nicht im Kontakt mit alkoholischen Lebensmittel verwendet werden. Elektrochemisch hergestellte perfluorierte Oberflächenbeschichtungen, bei denen PFOS als Zwischenprodukt auftritt und somit Restgehalte im Endprodukt vorhanden sein können, wurden bereits 2003 aus den Empfehlungen gestrichen. Ab Juni 2008 ist zudem die Vermarktung und Verwendung von PFOS und seinen Derivaten gemäß Chemikalienverbotsverordnung eingeschränkt.

Im Jahr 2007 wurden 51 Lebensmittelverpackungen und -gebrauchsgegenstände auf 8 verschiedene PFT (Perfluorhexansäure (PFHxA), -octansäure (PFOA), -nonansäure (PFNA), decansäure (PFDA), -undecansäure (PFUnA), -dodecansäure (PFDoDA), -tetradecansäure (PFTA) und -octansulfonsäure (PFOS)) untersucht. Hierbei handelte es sich v.a. um beschichtete Verpackungen von Schnellrestaurants, Imbissen, Bäckereien, Kinos und Coffee-Shops, Pappgeschirr und Backpapiere aus Supermärkten sowie antihaftbeschichtete Pfannen.

In 2 von 51 Proben (Hähnchentüten) konnten PFT bis zu einem Gehalt von 175 µg/kg bestimmt werden. Ein Übergang der Stoffe vom Verpackungsmaterial auf ein Prüflebensmittel konnte nicht verifiziert werden. PFOS konnte in keiner Verpackung nachgewiesen werden. Dies deutet darauf hin, dass elektrochemisch hergestellte perfluorierte Oberflächenbeschichtungen, bei denen PFOS als Zwischenprodukte auftritt, gemäß den BfR-Empfehlungen nicht mehr eingesetzt werden.

Laut eines Gutachtens der EFSA (European Food Safety Authority) ist die Exposition mit PFOA aus Antihaft- bzw. Teflonbeschichtungen vernachlässigbar (kalkulierte worst-case-Migration von 17 µg/kg Lebensmittel wurde zugrundegelegt). Unter der Annahme, dass die am CVUA Stuttgart bestimmten PFT vollständig aus dem Material in das Lebensmittel übergehen, lägen die Migrationsgehalte der PFT bei den positiv getesteten Proben, auch in der Summe, deutlich unter 17 µg/kg Lebensmittel.

Fazit

Die Exposition des Verbrauchers mit den am CVUA Stuttgart untersuchten PFT aus Lebensmittelverpackungen und -gebrauchsgegenständen ist u.E. vernachlässigbar.

PFOS, dessen Vermarktung und Verwendung ab Juni 2008 eingeschränkt ist und bei elektrochemisch hergestellten perfluorierten Oberflächenbeschichtungen als Zwischenprodukt auftritt, konnte in den Verpackungen nicht nachgewiesen werden.

Quelle: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart