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02.07.2024

04.09.2008

Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts

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Grundlage der Akkreditierung von Messstellen, die im Rahmen der Gefahrstoffverordnung tätig werden, ist neben der DIN EN ISO/IEC 17025 die Richtlinie für die Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (Stand 2008).

Der Arbeitskreis Akkreditierung des Bundesverbandes der Messstellen für Umwelt- und Arbeitsschutz (BUA) hat ergänzende Grundlagen zur Begutachtung und Akkreditierung von Messstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts festgelegt. In dem Arbeitskreis sind neben dem BUA das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA), die Bundesländer und die Akkreditierungsstellen DACH und DAP vertreten. Mit den ergänzenden Grundlagen soll eine einheitliche Begutachtung und Akkreditierung von Messstellen sichergestellt werden. Gegenstand der ergänzenden Grundlagen sind Festlegungen zur Teilnahme an Ringversucheni, zum Umfang der Begutachtung von Messstellen, zur Teilnahme am Erfahrungsaustauschkreis für Gefahrstoffmessstellen (EAK) sowie zur Darstellung des Akkreditierungsbereiches in den Urkunden

Quelle: DACH GmbH